Vergussbeton und Vergussmörtel gemäß der DAfStb-Richtlinie

Jul 12, 2022

Die DAfStb-Richtlinie „Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel“ ist das Ergebnis langjähriger Forschungstätigkeit und Praxiserfahrung. Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.

Besondere Merkmale

Nach dem Anmischen, d. h. im frischen Zustand, haben Vergussprodukte sehr gute Fließeigenschaften und nach dem Aushärten sind einzigartige Druckfestigkeiten zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang unterscheiden sich die Vergussbetone und Vergussmörtel vom herkömmlichen Beton, denn sie sind besonders fließfähig, haben einen hohen Mehlkorngehalt und sind quellfähig. In der Richtlinie sind die Inhaltstoffe von Vergussbetonen und Vergussmörteln auf vier Ressourcen begrenzt: Zement, mineralische Gesteinskörnung, Betonzusatzmittel und ggf. Betonzusatzstoffe.

Druckfestigkeit

Mittels dieser Zusammensetzung gilt es für Vergussbetone und Vergussmörtel, eine Druckfestigkeitsklasse von mindestens C50/60 zu erreichen. Da die Druckfestigkeit für Vergussbetone mittels eines Würfels mit einer Kantenlänge von 150 mm gemessen wird und die der Vergussmörtel mittels eines Prismas der Maße 40 x 40 x 160 mm, erfolgt folgende Umrechnung: 

 

fc,cube = 0,85 fc,Prisma

 

Beide Vergussprodukte unterliegen hierbei den Frühfestigkeitsklassen A, B und C.

Grafik Vergussbeton und Vergussmörtel im Vergleich

Maximale Schichtdicke

Die maximale Schichtdicke der Vergussprodukte entspricht dem 25-fachen des verwendeten Größtkorns bei der Druckfestigkeitsklasse A und B. Durch die zweite Überarbeitung 2019 wurde diese Höhe für die Druckfestigkeitsklasse C auf die 40-fache Schichtdicke erhöht.

Fließmaß

Die besonderen Fließeigenschaften werden im Rahmen der Richtlinie in Ausfließmaßklassen für Vergussbeton und in Fließmaßklassen für Vergussmörtel unterteilt. Bei den Vergussmörteln wird das Fließmaß in einer genormten Fließrinne gemessen und den Klassen f1, f2 und f3 zugeordnet.

Bei dem Vergussbeton hingegen wird ein Setztrichter auf einen Ausbreittisch gestellt und mit drei Liter Vergussbeton gefüllt. Das Ausfließmaß wird den Klassen a1, a2 und a3 zugeordnet.

Schwinden

Für die weitere Differenzierung zwischen Vergussbeton und Vergussmörtel sind neben der Frühfestigkeit und den Fließeigenschaften besonders die Anforderungen für Schwindklassen von Bedeutung. Beim Schwinden wird die Volumenverringerung nach 91 Tagen von drei Probekörpern gemessen. So kann mittels Mittelwert der drei Probekörper εs,m,91 und des Einzelwerts εs,i,91 die jeweilige Schwindklasse bestimmt werden. Bei Vergussbetonen gibt es drei verschiedene Schwindklassen (SKVB), während bei Vergussmörteln vier verschiedene Schwindklassen (SKVM) auftreten.

Übersicht der unterschiedlichen Klassifizierungen für Vergussbeton und Vergussmörtel.

Quellen

Ein Vergussbeton oder –mörtel weist ebenfalls Quelleigenschaften auf, sodass nach 24 Stunden das Quellvolumen oberhalb von 0.1 % gemäß der DAfStb-Richtlinie liegen muss.

Nicht gültig

Die Richtlinie schließt den Einsatz von den Vergussprodukten für die Herstellung von Tragwerken oder großformatigen Bauteilen des Hoch- und Ingenieurbaus aus. Ebenfalls ist die Verwendung für die Verankerung von Zugkräften und das nachträgliche Einmörteln von Bewehrungsstäben im Rahmen der Richtlinie ausgeschlossen. Vergussbetone oder Vergussmörtel dürfen bei Beton der Expositionsklassen XM und XF4 nicht eingesetzt werden. Jedoch können auf Baustellen, die der ZTV-ING-Richtlinie unterliegen, Vergussbetone und –mörtel für die Expositionsklasse XF4 appliziert werden, solange im CDF-Verfahren die Abwitterung im Mittel 1500 g/m2 und im Einzelwert 1700 g/m2 nicht überschritten wird.

 

Erfahren Sie hier alles über die Verarbeitung unserer Emcekrete Vergussbetone und Vergussmörtel.

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